Juristisches zur Bewerbung
Das Anschreiben geht bei Bewerbung auf eine Stellenanzeige in das
Eigentum des Unternehmens über. Lediglich die Bewerbungsmappe bestehend aus
Lebenslauf, Zeugniskopien usw. bleibt im Eigentum des Bewerbers, d.h. kann von
dem Unternehmen bei Absage zurückgefordert werden. Normalerweise wird die
Bewerbungsmappe jedoch automatisch mit einer Absage zurückgeschickt.
Bei einer Absage müssen sämtliche Kopien der Bewerbungsunterlagen vernichtet,
sowie Daten des Bewerbers gelöscht werden (ansonsten: Verstoß gegen das
Bundesdatenschutzgesetz)
Ausnahme Initiativbewerbung:
Bei der Initiativbewerbung (Blindbewerbung) müssen weder die Unterlagen im Falle
einer Absage vernichtet werden, noch die Unterlagen zurückgesendet werden. Die
Unterlagen wurden dem Unternehmen quasi überlassen.
Gleiches gilt für Bewerbung auf Chiffre-Anzeigen.
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